Prävention nach §20

Die Prävention nach §20 SGB V ist ein gesetzlich verankerter Ansatz zur Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung. Dieser Ansatz umfasst verschiedene Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell unterstützt werden.

Was bedeutet
Prävention nach §20?

§20 SGB V regelt die Prävention und Gesundheitsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das Ziel ist, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Versicherten zu stärken. Daher übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Kosten für präventive Gesundheitskurse.

Bei MedAthlon bieten wir eine Vielzahl an zertifizierten Präventionskursen, die genau auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind. Melde dich noch heute und profitiere von unserer Expertise sowie der finanziellen Unterstützung deiner Krankenkasse!

Wie kannst du davon profitieren?

  • Kursangebote: MedAthlon bietet eine Reihe von zertifizierten Kursen in den Bereichen Bewegung und Kräftigung an, die nach §20 zertifiziert sind.

  • Kostenübernahme: Deine Krankenkasse übernimmt in der Regel bis zu 80% der Kursgebühren. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Teilnahmebestätigung, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Vorteile der Prävention nach §20

    • Gesundheitsförderung: Du lernst, wie du gesund leben und Krankheiten gezielt vorbeugen kannst.
    • Finanzielle Unterstützung: Ein Großteil der Kosten für die Kurse wird von deiner Krankenkasse übernommen.
    • Qualität: Unsere Präventionskurse sind zertifiziert und erfüllen hohe Qualitätsstandards, um dir die bestmögliche Unterstützung zu bieten.